Logo:Grundschule Rangsdorf

Grundschule in Rangsdorf
für Kinder aus der Gemeinde Rangsdorf
Landkreis Teltow-Fläming im Land Brandenburg

Clara-Zetkin-Str.5a   D/15834 Rangsdorf     
 Tel:++49(0)33708 20606 oder Tel: ++49(0)33708 935473

Wappen der Gemeinde Rangsdorf©

Träger:
Gemeinde Rangsdorf 

HinweisStartseite
     HinweisAktuelles
    
Hinweisallg. Informationen
    
HinweisSchulbus
    
HinweisWeg

HinweisWir

HinweisSchülerzeitung
 

HinweisGrundschule
   HinweisKlassenleiter
  
HinweisMitarbeiter
  
HinweisGremien
  
HinweisHausordnung
  
HinweisSchulprogramm
  
HinweisFerien
  
HinweisKontakte
   HinweisSitemap

 

HinweisGalerie

HinweisBarrierefrei

 

 

 

 

 

Rangsdorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Seitenanfang

 

Schulhort

Tourismus in Rangsdorf

Agentur Trafo-Umwelt

Hausordnung Grundschule Rangsdorf

PDF Datei
auch zum Ausdrucken   

 31.08.2009   Schulleiterin Frau C.Ünal

Info- Anlage 1 -

Alarmordnung

1 Alarm wird ausgelöst durch längeres Klingelzeichen
___________________   __________________
_______   _______________

Versagt die Klingelanlage, so gibt der Hausmeister besonderen Alarm.
2 Auf das Alarmzeichen wird der Unterricht sofort unterbrochen. Der Lehrer lässt die Schüler an der Klassentür antreten. Er verlässt als letzter den Klassenraum und überzeugt sich, dass niemand zurückbleibt. Die Klassentür wird zugeklinkt, aber nicht verschlossen. Die Fenster bleiben bzw. werden geschlossen. Die Schüler verlassen das Gebäude umgehend durch den freien Ausgang (siehe Fluchtplan!) und begeben sich auf den Platz der alten Kleinsportanlage am "Roten Haus". Der kürzeste und gefahrloseste Weg dorthin ist zu nehmen.
3 Schüler nehmen keine Gegenstände aus dem Unterrichtsraum mit.
4 Der Lehrer nimmt das Klassenbuch mit und kontrolliert, beim Eintreffen auf dem Gelände der alten Kleinsportanlage, anhand dessen die Anwesenheit der Schüler und meldet diese dem Schulleiter. Dabei sind aufgenommene Schülerinnen und Schüler anderer Klassen oder Lerngruppen namentlich zu melden.
5 Die während des Alarms nicht im Unterricht beschäftigten Lehrer haben sich sofort dem Schulleiter zur Verfügung zu stellen.
6 Ist ein Verlassen des Gebäudes nicht mehr möglich, bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Unterrichtsräumen oder werden, wenn dies nicht möglich ist, in einen Raum geführt, der von der Stelle der größten Gefahr möglichst weit entfernt liegt. Die Türen sind zu schließen und möglichst mit feuchten Gegenständen abzudichten, die Fenster sind zu öffnen. Die begleitende Lehrkraft macht sich am offenen Fenster bemerkbar.
7 Sollte das gesamte Schulgelände in Brand o.a. Gefahren geraten sein, ist die nächste Anlaufstelle bzw. der nächste Treffpunkt die Oberschule in der Großmachnower Straße. Alle Klassen laufen mit dem jeweils der gerade unterrichtenden Lehrer eigenständig zum Oberschule. Nach Ankunft meldet sich die Lehrkraft, gemäß Pkt. 4, beim Schulleiter bzw. einer beauftragten Person.

gez. C. Ünal (Rektorin)

Info- Anlage 2

Schulhofplan für das Schuljahr 2009/10

 1.große Pause  ( 9:45 – 10:00 Uhr)

 1 a/ b/ c              →  Hortspielplatz und Dreieck bis zur Brücke   nur 1.große Pause

2 a/ b                    →  Kleinsportanlage „Rotes Haus“ nur 1. große Pause                               

3 a/ b, 4a             →  Schulhof „Rotes Haus“ nur 1. große Pause

5 a/b/c/d            →  nur Haupthof bis zur Brücke

6 a/b/c/d       →  nur Haupthof bis zur Brücke

2. große Pause  (12:40 – 13:00 Uhr)

 Alle SchülerInnen befinden sich auf dem   HAUPTSCHULHOF!!!!,

da nur dort die Aufsicht gewährleistet ist.

Nach dem Klingelzeichen der 5.Stunde (12:40 Uhr) gehen alle Busschüler aus Groß Machnow Montag und Dienstag auf den Schulhof zur großen Pause und nach dem Klingelzeichen um 13:00 Uhr selbstständig zur Haltestelle „Busschleife am Bahnhof“.
Von dort fährt der Linienbus 13:29 Uhr,
nur in Richtung Groß Machnow! 

Mittwoch bis Freitag fährt der 13:00 Uhr Bus an der Haltestelle Neubau ab. Die jeweilige Busaufsicht beaufsichtigt die SchülerInnen bis zur Abfahrt des Schulbusses um 13:00 Uhr!

Info- Anlage 3 -

Aufsicht bzw. Verhalten bei starkem Regen und Schnee.

A)

 

bei Regen
1. große Pause
Der Lehrer der 3. Unterrichtsstunde betreut die Schüler in ihren Räumen.

2. große Pause
Der Lehrer der Essenaufsicht beaufsichtigt  die Schüler, die in der 6. Stunde im Neubau Unterricht haben.
Schüler , die nicht essen  bzw. mit dem Essen fertig sind, halten sich im Foyer auf.

Der  Aufenthalt im Fachraum ist nicht gestattet!!!!

Alle Schüler des „Roten Hauses“ und des „Weißen Hauses“ gehen in die Räume 11 und 12. Der Aufsichtslehrer des Haupthofes übernimmt  dann diese Betreuung.

B) bei Schnee
Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten!!!!
(Gewährleistung der Sicherheit und Verletzungsgefahr vorbeugen!!!)

Außerhalb der großen Pausen besteht jedoch die Möglichkeit, unter Genehmigung und Beaufsichtigung eines Klassen- bzw. Fachlehrers unserer Schule, mit einzelnen Klassen eine kontrollierte Schneeballschlacht durchzuführen!!!!

C. Ünal   Rektorin                                                                                              

 Info- Anlage 4 -

Verhalten im Katastrophenfall

Sollte am Vortag oder auch zu Beginn eines Tages eine solche Wettervorhersage erfolgen, die eine Gefährdung des Kindes darstellt, wird der Unterricht so vorzeitig beendet, dass die Kinder eigenverantwortlich und noch ungefährdet den Schulweg meistern können. Hierzu muss aber eine Generalerlaubnis der Eltern vorliegen.

In diesem Fall werden diese Kinder sofort, solange es die Bedingungen noch erlauben, von der Schule entlassen und auf den Heimweg geschickt. (Hinweis: Eine veränderte Fahrzeit des Busses kann aber nicht garantiert werden.)

Kinder, die diese Generalerlaubnis nicht abgegeben haben, verbleiben bis zur Abfahrt des Schulbusses - oder bis zum Abholen durch die Eltern ? oder durch einen von den Eltern mit einer schriftliches Vollmacht Beauftragten ? in der Obhut der Schule.

C. Ünal   Rektorin

 Info- Anlage 5 -

Infektionsschutzgesetz

BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH !

Hinweise für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC -Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden;
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib - Bakterien, Meningokokken -Infektionen, Krätze, ansteckendes Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hapatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder ?fliegende? Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- und Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen ? bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte ? darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viel Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wie die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

InfoSollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.

C. Ünal    Schulleiterin

www.grundschule-rangsdorf.de  HinweisImpressum  HinweisLinks  info@grundschule-rangsdorf.de