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Grundschule in Rangsdorf
für Kinder aus der Gemeinde Rangsdorf
Landkreis Teltow-Fläming im Land Brandenburg

Clara-Zetkin-Str.5a   D/15834 Rangsdorf     
 Tel:++49(0)33708 20606 oder Tel: ++49(0)33708 935473

Wappen der Gemeinde Rangsdorf©

Träger:
Gemeinde Rangsdorf 

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Schulhort

Tourismus in Rangsdorf

Agentur Trafo-Umwelt

 

Allgemeine Informationen  (Ergänzungen am 27.02.2009)

Grundlagen der Leistungsbewertung PDF-Datei auch zum Ausdrucken

KindKind

Vertretungskonzept der Grundschule Rangsdorf
PDF-Dateiauch zum Ausdrucken

KindKind

Informationen zum Erhalt der Buskarte, zum Busplan, zum Bestellen von Milch, Saft und Mittagessen, Hausaufgaben, Gesundheit

Der Erhalt der Buskarte:
Jedes Kind der Schule hat Anspruch auf eine Buskarte, wenn die Entfernung des Schulweges
2 km und mehr beträgt. Der Erstantrag (Formular im Büro) für die Buskarte wird etwa im Mai von den Eltern im Schulbüro gestellt.

Die Kinder mit der Schülerbuskarte sind berechtigt, den Schulbus zur und von der Schule kostenfrei zu benutzen. Darüber hinaus ist es ihnen möglich, von Montag bis Freitag auch durch den Linienverkehr (Busschleife, Bahnhof Rangsdorf) nur in Richtung Groß Machnow ohne Fahrgeld (mit Schülerfahrkarte) den direkten Heimweg anzutreten.
So ist es aber auch genau aus diesem Grund notwendig, dass der Verlust der Schülerbuskarte im Büro gemeldet wird. Die Ersatzkarte kann nur gegen eine Gebühr von 5 € herausgegeben werden.

Zur Behörde (Antragsformulare)

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Angebote Milchversorgung:
Vollmilch pro 5-Tagewoche 1.30 € ( Tag =0.26€)
Milch mit Geschmack

Schokolade, Vanille, Erdbeere, Banane

Eistee
Eistee Pfirsich
Eistee Apfel- Zitrone
ACE- Multidrink
Arona Traubensaft pro 5-Tagewoche 1.40 € ( Tag =0.28€)

Zusätzlich können noch andere Getränke (Mineralwasser, Säfte) in der Schule erworben werden. Bitte erkundigen Sie sich.
Frau Mach und Frau Schneider sorgen täglich dafür, dass die Milch und das Mittagessen pünktlich ausgegeben werden.

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Nutzung des Mittagessenangebotes:
Der jetzige Essenproduzent, die Firma "Fleischerei Balk" Rangsdorf , bietet den Kindern eine abwechslungsreiche Speisekarte zur Selbstauswahl an. Gemeinsam mit den Eltern wird bestellt und per Lastschriftverfahren bezahlt. Bei Krankheit genügt ein Anruf bei der Firma und es kann einen Monat später verrechnet werden.

C. Ünal Schulleiterin

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Hausaufgaben - wie viel

Sehr geehrte Eltern,
auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb (Abs. 5), im Einvernehmen der Konferenz der Lehrkräfte mit dem höchsten schulischen Gremium, der Schulkonferenz, möchte ich Ihnen die Grundsätze der Erteilung von Hausaufgaben übermitteln. (Auszug aus der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb) "Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeitetem sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt

  1. in den Jahrgangsstufen 1 und 2 - 30 min
  2. in den Jahrgangsstufen 3 und 4 - 45 min
  3. in den Jahrgangsstufen 5 und 6 - 60 min

nicht überschreiten."

Dies bedeutet, dass Ihre Kinder pro Unterrichtstag die o. g. Minutenanzahl für ihre Hausaufgaben verbringen sollten. Dabei orientiert sich der Lehrer am durchschnittlichen Arbeitstempo der Klasse. Da in manchen Unterrichtsfächern Hausaufgaben erst zur nächsten Woche oder einem noch späteren Termin erteilt werden, kann der Zeitaufwand auf die einzelnen Wochentage aufgesplittet werden. Die angegebene Minutenanzahl kann selbstverständlich variieren, da die mündliche Nachbereitung des vermittelten Wissens bzw. das Einprägen des Lernstoffes ebenfalls dazugehören.

Damit sollen Ihre Kinder zu einer kontinuierlichen Arbeitsweise angehalten werden und erlernte Arbeitstechniken anwenden. Es bedeutet aber auch, dass die Schüler/innen eine Zeiteinteilung erlernen und somit am Wochenende keine oder eventuell mündliche Hausaufgaben erledigen müssen. Hauptsächlich muss dieser Organisationsprozess von Ihnen unterstützt und angeleitet werden, da es sich um die Erledigung häuslicher Arbeiten handelt. Zur stufen weisen Erhöhung der Selbständigkeit ist es notwendig, dass Sie Ihre Kinder mit zunehmendem Schulalter befähigen, Hausaufgaben allein zu bewältigen. Sie sollten dann vorrangig nur noch eine Kontrollfunktion ausüben.

Um Ihre Kinder auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit der stark erhöhten Anzahl der Unterrichtsfächer sowie auf die Sekundarstufe I vorzubereiten, ist es für die Schüler/innen erforderlich, die oben angeführte Arbeitsorganisation zu erlernen und zu verinnerlichen. Die enge und bewährte Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule und Ihre stete Unterstützung im häuslichen Bereich sind wichtige Grundlagen für das erfolgreiche Lernen Ihrer Kinder im Schulalltag.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

C.Ünal  Schulleiterin

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Kopfläuse - was tun

    Kopfläuse    PDF-Datei

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